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Die Leistungen der Sterbekasse Sozialversicherung setzen sich aus Grundsterbegeld und Bonus zusammen.

Das Grundsterbegeld beträgt pro Versicherung 500 €. Sie können bis zu 15 Versicherungen für jede Person abschließen, dies ist eine Höchstleistung von 7.500 €. Dies gilt für alle Versicherungen, die ab dem 01.01.2013 abgeschlossen werden.

Bei vor dem 01.01.2013 abgeschlossenen Versicherungen beträgt das Grundsterbegeld 515 € (dieser Betrag ergab sich aus der Umrechnung des ursprünglichen Sterbegeldes von 1.000 DM).

Darüber hinaus zahlen wir bei einem Unfalltod ein zusätzliches Unfallsterbegeld in Höhe von 500 € pro Versicherung (bei vor dem 01.01.2013 abgeschlossenen Versicherungen entsprechend 515 €). Zusätzlich zahlen wir eine Beteiligung an den Bewertungsreserven nach § 153 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Die Gesamtleistung erhöht sich gemäß unserer Satzung alle 3 Jahre, indem erwirtschaftete Überschüsse als Bonus auf die bestehenden Versicherungen verteilt werden. In unserer Mitgliederversammlung am 18.08.2022 wurde die letzte Bonuszuteilung ab 01.01.2023 beschlossen und anschließend von unserer Aufsichtsbehörde, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt.

Leistungstarife

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Das Versicherungsmodell der Sterbekasse Sozialversicherung ist einfach und klar: Sie entscheiden, wie hoch Sie sich versichern möchten.

Wir bieten Leistungen von einer Einfach-Versicherung (500 €) bis zu einer Fünfzehnfach-Versicherung (7.500 €). Zusätzlich ist ein Unfallsterbegeld in gleicher Höhe mit versichert.

  • Ihr tatsächliches Lebensalter bei Abschluss der Versicherung ist ausschlaggebend fĂĽr die Höhe des Beitrags.
    Bis zum Alter von maximal 65 Jahren (einschließlich) können Sie Versicherungen bei uns abschließen. Der einmal vereinbarte Beitrag bleibt ein Leben lang unverändert.
  • Die Beiträge werden grundsätzlich bis zum Lebensende eingezahlt. Auf Antrag können Sie Ihre Versicherung jedoch beitragsfrei stellen lassen. Da die Leistungshöhe jedoch auf der Annahme errechnet wurde, dass die Beiträge bis zum Lebensende gezahlt werden, ergibt sich durch die vorzeitige Beendigung der Beitragszahlung ein niedrigeres Sterbegeld. Die Beitragsfreistellung ist möglich, sofern das beitragsfreie Sterbegeld mindestens 50,00 € erreicht.
  • Alle 3 Jahre erhöht sich das Sterbegeld durch einen Bonus. Auf diesen Bonus besteht ein Rechtsanspruch. Stichtag fĂĽr die nächste Bonuszuteilung ist der 31.12.2019. Zusätzlich erhöht sich die Leistung um Ihren individuellen Anteil an den so genannten Bewertungsreserven.

Die Sterbekasse Sozialversicherung bietet Ihnen auf diese Weise überschaubare Beitragsverpflichtungen, klar kalkulierte Leistungen und insbesondere bei Eintritt in jungen Jahren niedrigste Beiträge.

Im Sterbefall zahlen wir schnell und unbürokratisch die Gesamtleistung an die Person aus, die Sie uns zu Lebzeiten benannt haben. Sollte eine Bezugsberechtigung nicht vorliegen, erfolgt die Auszahlung an den Inhaber des aktuellen Versicherungsscheins. Alternativ dürfen wir demjenigen, der die Bestattungskosten getragen hat, diese bis zur Höhe des Sterbegeldes ersetzen.

Als bezugsberechtigter Angehöriger können Sie entscheiden, ob Sie selbst mit uns Kontakt aufnehmen oder ob wir die finanzielle Abwicklung für Sie mit dem Bestatter Ihres Vertrauens regeln.

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Die Beiträge bei der Sterbekasse Sozialversicherung bleiben ein Leben lang unverändert bestehen und erhöhen sich nicht!

Die Beiträge der Sterbekasse Sozialversicherung richten sich nach Ihrem tatsächlichen Lebensalter zum Zeitpunkt des Beginns der Versicherung. Die Tarife werden von einem Versicherungsmathematiker berechnet und von unserer Aufsichtsbehörde genehmigt. Sie sind seit 01.01.2013 unverändert. Das maximale Eintrittsalter beträgt 65 Jahre.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 01.03.2011 entschieden, dass das Geschlecht die Versicherungsbeiträge nicht mehr beeinflussen darf (Unisex-Tarif). Seit dem 21.12.2012 bieten wir daher nur noch einheitliche, geschlechtsneutrale Beiträge für Männer und Frauen an.

Pro Versicherung besteht ein Anspruch auf Sterbegeld in Höhe von 500 €. Bei Abschluss einer Mehrfach-Versicherung vervielfachen sich Leistung und Beiträge entsprechend. Dieses Sterbegeld erhöht sich alle drei Jahre durch die Zuteilung eines Bonus. Die nächste Erhöhung erfolgt zum 01.01.2021 (Grundlage für die Berechnung sind alle am 31.12.2019 bestehenden Versicherungen).

Selbstverständlich stehen wir Ihnen in der Geschäftsstelle für eine ausführliche Beratung zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Anfrage!

Allgemeine Beitragstabelle

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Sie haben die Wahl: monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungsweise — per Lastschrift oder Überweisung.

Zu Ihrer Entlastung bieten wir Ihnen das Lastschriftverfahren an. Die Beiträge werden jeweils zum 15. eines Monats vom Konto abgebucht. Die Lastschrift erfolgt bei halbjährlicher Zahlung in den Monaten März und September, bei jährlicher Zahlung im Februar. Wenn Sie sich für diese Zahlungsweise entscheiden, bitten wir Sie, uns eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
Weitere Informationen zur Einzugsermächtigung

Sofern Sie lieber selbst einzahlen, sichert ein Dauerauftrag die Regelmäßigkeit der Einzahlungen. Hierbei ist es hilfreich, wenn Sie die Beiträge immer während des aktuellen Zeitraums entrichten, also nicht früher oder später. Dies erleichtert uns die Beitragsüberwachung und sorgt auf diese Weise zum Nutzen aller Mitglieder für geringe Verwaltungskosten.

Als Überweisungstext geben Sie bitte Ihren Namen sowie Ihre Mitgliedsnummer an. Sollten Sie die Beiträge für mehrere Personen zahlen, genügt die Mitgliedsnummer des Einzahlers. Sie finden diese auch als Bezeichung Ihres Beitragskontos. Die Zuordnung zu den anderen Mitgliedern (zum Beispiel Ehegatte oder Kinder) erfolgt durch die Sterbekasse.

Unsere Bankverbindung lautet:
Sterbekasse Sozialversicherung
IBAN: DE07 3015 0200 0001 0005 53
BIC: WELADED1KSD
bei der Kreissparkasse DĂĽsseldorf

Die Beschäftigten der Deutschen Rentenversicherung Rheinland oder des MDK Nordrhein können ihre Beiträge auch im Gehaltseinzugsverfahren entrichten.

Aufschläge für eine bestimmte Zahlungsweise oder eine bestimmten Zahlungsrhythmus erheben wir nicht!

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Wir tun alles um die Verwaltungskosten möglichst gering zu halten und verwalten das Kapital so, dass bei höchstmöglicher Sicherheit eine maximale Rendite erzielt wird.

Wie hoch die Leistungserhöhungen der Zukunft ausfallen, können wir Ihnen nicht sagen: Niemand kann vorhersehen, wie sich die Kapital- und Finanzmärkte entwickeln oder wie die Sterblichkeitsrate verläuft.

Hier finden Sie einige Fallbeispiele ĂĽber die Entwicklung unserer Leistungen in der Vergangenheit.
(Stand 01.01.2018)

Frau, geboren 15.12.1964, 10-fach versichert
Eintritt zum 01.03.1991 im Alter von 26 Jahren
Monatlicher Beitrag = 7,00 €
5.150 € Sterbegeld + 4.420 € Bonus
9.570 € Gesamtleistung

Mann, geboren 29.11.1990, 8-fach versichert
Eintritt zum 01.11.1996 im Alter von 5 Jahren
Monatlicher Beitrag = 2,80 €
4.120 € Sterbegeld + 1.856 € Bonus
5.976 € Gesamtleistung

Mann, geboren 14.12.1941, 5-fach versichert
Eintritt zum 01.12.1991 im Alter von 49 Jahren
Monatlicher Beitrag = 7,75 €
2.575 € Sterbegeld + 1.210 € Bonus
3.785 € Gesamtleistung

Frau, geboren 21.02.1995, 6-fach versichert
Eintritt zum 01.02.2001 im Alter von 5 Jahren
Monatlicher Beitrag = 2,10 €
3.090 € Sterbegeld + 1.872 € Bonus
4.962 € Gesamtleistung

Frau, geboren 22.08.1928, 2-fach versichert
Eintritt zum 01.05.1972 im Alter von 43 Jahren
Monatlicher Beitrag = 1,80 €
1.030 € Sterbegeld + 686 € Bonus
1.716 € Gesamtleistung

Junge, geboren 09.03.2003, 6-fach versichert
Eintritt zum 01.04.2003 im Alter von 0 Jahren
Monatlicher Beitrag = 1,98 €
3.090 € Sterbegeld + 582 € Bonus
3.672 € Gesamtleistung

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