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Wir leben in einer Zeit, in der private Vorsorge wichtiger ist, als je zuvor.
Die Sterbekasse Sozialversicherung bietet Ihnen mit ihrer Sterbegeldversicherung die günstige Absicherung in der von Ihnen gewünschten Höhe.
Bereits seit 2004 gibt es kein Sterbegeld mehr von den gesetzlichen Krankenversicherungen. Die Angehörigen sind zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet und diese können leicht mehr als 5.000 € betragen. Wer kann innerhalb kürzester Zeit einen solchen Betrag aufbringen?
Viele Menschen denken, dass sie das Geld für die Bestattung ansparen können. Doch das dauert Jahre und wenn in der Zwischenzeit etwas passiert, reicht die angesparte Summe oft nicht aus. Häufig werden die ersparten Beträge auch zu Lebzeiten für andere Dinge aufgebraucht. Und eine Lebensversicherung ist als Teil der Altersvorsorge unverzichtbar, so dass für die Bestattungskosten nichts mehr übrig bleibt.
Das Sterbegeld, das nur nach dem Tod an die Bezugsberechtigten ausgezahlt wird, ist sicher und schnell verfügbar. Sollte z. B. wegen Heimpflege eines Tages Sozialhilfebedürftigkeit eintreten, gehört es in angemessener Höhe zum so genannten Schonvermögen (Urteil des Bundessozialgerichts vom 18.03.2008, AZ B 8/9 SO 9/06 R).
Unwiderrufliche Bezugsberechtigungen und die Möglichkeit der Abtretung an einen Bestatter im Rahmen eines Vorsorgevertrags bieten darüber hinaus weitere Sicherheit.
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Wenn Sie sich für den Abschluss einer Sterbegeldversicherung entscheiden, werden Sie Ihre eigenen Gründe haben. Hier sind einige Zitate von unseren Mitgliedern. Bestimmt finden Sie sich wieder.
„…weil ich nach dem Tod meines Vaters weiß, wie teuer eine Beerdigung ist.“
(Nicole G., 42 Jahre)
„Ich habe auch meine Kinder und Enkel versichert. Man kann nie früh genug anfangen, schließlich kann immer was passieren. Doch hoffe ich, dass die Kleinen nur von den günstigen Beiträgen profitieren und später eine gute Absicherung für kleines Geld haben.“
(Wolfgang B., 68 Jahre)
„Mit dem versicherten Sterbegeld konnte ich nicht nur die Beisetzung und die Grabstätte für meine Frau bezahlen; es reichte darüber hinaus noch für das Jahrgedächtnis.“
(Rainer H., 63 Jahre)
„Ich bin froh, bereits für alles vorgesorgt zu haben und meinen Kindern nicht zur Last zu fallen.“
(Renate R., 72 Jahre)
„Man weiß schließlich nie was kommt. Und ob ich dann noch das für diesen Fall Ersparte auf dem Konto habe? Damit hab ich doch schon oft meinen Kindern unter die Arme gegriffen. Da fällt immer was an: Ausbildung, Wohnung, Auto, das erste Enkelkind…“
(Monika W., 58 Jahre)
„Ich habe zwar keine Angehörigen mehr, aber dennoch ist es mir wichtig, alles geregelt zu haben. Mit meiner Sterbegeldversicherung war es kein Problem mit dem Beerdigungsinstitut hier vor Ort schon alles festzulegen.“
(Inge C. 71 Jahre)
„Wir haben gerade ein Haus gebaut und unsere Kinder sind noch so klein. Da lege ich Wert auf eine gute Absicherung.“
(Julia K., 32 Jahre)
„Meine Lebensversicherung will ich schließlich zu Lebzeiten genießen!“
(Patrick S., 32 Jahre)
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Historie
Die Geschichte der Sterbekasse Sozialversicherung
Soziale Sicherung gab es bereits vor über 2.000 Jahren im antiken Römischen Reich mit der Sterbekasse „Collegia funeratica“. Regelmäßige Beitragszahlungen sicherten den Mitgliedern die standesgemäße Beisetzung in einer Grabanlage. Im 19. Jahrhundert wurden Sterbekassen vor allem in Deutschland populär.
Angestellte und Beamte der damaligen Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinprovinz schlossen sich am 03.08.1922 zusammen, um sich gegenseitig für den Todesfall abzusichern. Die Angehörigen verstorbener Kollegen und Kolleginnen sollten nicht allein gelassen werden. Aus der kleinen Selbsthilfegemeinschaft wuchs schnell ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit mit heute etwa 10.000 Mitgliedern. Im Laufe der Zeit wurden Wünsche und Anforderungen der Mitglieder durch die Sterbekasse umgesetzt, wie zum Beispiel die mehrmalige Erhöhung des maximal möglichen Sterbegeldes aufgrund steigender Bestattungskosten.
Wesentliche Eckdaten unserer Geschichte bis heute
1922 Gründung der Sterbekasse Sozialversicherung
1958 Herabsetzung des Mindestalters von 21 auf 16 Jahre und Einführung der 2-fach-Versicherung
1974 Versicherung weiterer Angehöriger wird möglich
1977 Einführung der beitragsfreien Kindermitversicherung sowie der 3-fach-Versicherung
1981 Einführung der 5-fach Versicherung
1984 Einführung der 10-fach Versicherung
1995 Wegfall des Mindestalters von 16 Jahren verbunden mit dem Auslaufen der beitragsfreien Kindermitversicherung
1997 Ausdehnung des Geschäftsgebiets über die Grenzen von NRW hinaus auf das gesamte Bundesgebiet
2006 Erhöhung der Altersgrenze von 55 auf 65 Jahre
2009 Öffnung der Sterbekasse für alle Personen
2011 Erhöhung der Anzahl der Versicherungen pro Person von 10 auf 15
2013 Einführung der Beitragsfreistellung auf Antrag
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Wissenswertes über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Sterbekasse Sozialversicherung
Als Versicherungsverein, der ausschließlich seinen Mitgliedern gehört, bewegen wir uns in einem rechtlich geregelten Rahmen:
Kleinerer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) ist eine besondere Rechtsform für Versicherer, bei der die Versicherungsnehmer Mitglieder eines Vereins sind. Ohne fremde Eigentümer, die Ansprüche auf die erzielten Gewinne erheben, verbleiben die Überschüsse in der Sterbekasse und kommen ausschließlich den Mitgliedern zugute.
Der VVaG richtet sich nach den Bedürfnissen seiner Mitglieder. So entscheidet die Mitgliederversammlung als oberstes Organ zum Beispiel über die Anhebung von Altersgrenzen oder die Öffnung für neue Personenkreise.
Die Bezeichnung „Kleinerer“ VVaG richtet sich danach, ob der Verein auf einen bestimmten Personenkreis, ein bestimmtes Gebiet oder eine bestimmte Sache beschränkt ist (§ 210 Versicherungsaufsichtsgesetz). Die Sterbekasse Sozialversicherung beschränkt sich auf die Sterbegeldversicherung, jedoch nicht auf einen bestimmten Personenkreis und ist bundesweit tätig.
Aufgrund dieser Spezialisierung und unserer Erfahrung können wir mit den Kapitalanlagen flexibel auf Bewegungen am Markt reagieren.
Unsere Sterbekasse hat keine Versicherungsvertreter. Kooperationen mit Bestattern oder anderen Dienstleistern sind von unseren Mitgliedern bislang nicht gewünscht. Gerne beraten wir Sie, werden Ihnen aber nicht die Freiheit der Entscheidung nehmen. Sie profitieren so von jahrzehntelanger Erfahrung der Sterbekasse Sozialversicherung und vertrauen sich jemandem an, der Ihre Bedürfnisse wahrnimmt und Ihre Wünsche achtet.
Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung der Sterbekasse Sozialversicherung findet jedes Jahr bis Ende August statt. Wir laden auf unserer Homepage dazu ein. Sofern Sie eine persönliche Einladung per Post wünschen, geben Sie uns bitte Bescheid. Wir werden Sie rechtzeitig informieren.
Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind unter anderem
- Beschlussfassung über Satzungsänderungen
- Entgegennahme des Lageberichts
- Genehmigung des Jahresabschlusses
- Entlastung des Vorstandes
- Beschlussfassung über die Verwendung von Überschüssen
- Wahl der Kassenprüfer – Festlegung des Verwaltungskostensatzes
- Die vollständigen Befugnisse der Mitgliederversammlung sind in der Satzung der Sterbekasse Sozialversicherung geregelt.
Die Mitgliederversammlung bestellt auch den Vorstand der Sterbekasse. Dieser besteht zurzeit aus 4 Mitgliedern und ist für die Leitung der Sterbekasse verantwortlich. Hierzu gehört auch die Entscheidung über die Kapitalanlagen. Der Vorstand stellt den Geschäftsführer beziehungsweise weiteres Personal für die Verwaltung der Sterbekasse ein.
Die Geschäftsführung ist für das Tagesgeschäft der Sterbekasse mit den großen Bereichen Mitgliederbetreuung, Leistungsauszahlung und Beitragsüberwachung verantwortlich.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Die BaFin ist eine selbständige Bundesanstalt und beaufsichtigt und kontrolliert alle Bereiche des Finanzwesens in Deutschland. Sie hat ihren Sitz in Bonn. Ihre Aufgabe ist die Aufsicht über Banken, Versicherungen und den Wertpapierhandel in Deutschland. Ohne die Zustimmung der BaFin dürfen Versicherer in Deutschland keine Geschäftstätigkeit aufnehmen bzw. aufrechterhalten. Die Sterbekasse Sozialversicherung hat – wie auch die großen Versicherer – umfangreiche Meldepflichten gegenüber der BaFin. Sie ermöglichen der BaFin festzustellen, ob die Einnahmen im Sinne der Versicherten wirtschaftlich und sicher angelegt und verwendet werden.
Die Sterbekasse Sozialversicherung wird bei der BaFin unter der Registernummer 3152 geführt.
Wir tun alles, damit Sie mit unserem Service und unseren Leistungen vollkommen zufrieden sind. Sollte dies wider Erwarten einmal nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte sofort an uns. Wir sind sicher, dass sich eventuelle Missverständnisse schnell klären lassen.
Sollte eine Klärung dennoch nicht zu Ihrer Zufriedenheit möglich sein, können Sie sich an unsere Aufsichtsbehörde wenden. Die BaFin ist erreichbar unter: Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn Verbrauchertelefon: 0228 / 299 70 299 (an allen Arbeitstagen von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr)
Die BaFin ist jedoch keine Schiedsstelle und kann Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Dies obliegt den Gerichten. Gutachten zu allgemeinen Rechtsfragen werden von der BaFin nicht erstellt.
Die Sterbekasse Sozialversicherung hat noch nie eine Rüge durch die Aufsichtsbehörde erhalten. Alle Anliegen unserer Mitglieder fanden Berücksichtigung und alle Ansprüche konnten nach den geltenden Bestimmungen schnellstmöglich erfüllt werden. Wir sind sicher, dass dies auch so bleibt.
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Das Team der Sterbekasse Sozialversicherung
Seit dem 01.01.2000 ist Barbara Hamacher Geschäftsführerin der Sterbekasse Sozialversicherung. In der Geschäftsstelle kümmert sich außer ihr auch unsere Sachbearbeiterin Frau Isabella Margies um Ihre Anliegen.
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Seit der Mitgliederversammlung am 23.11.2023 sind folgende Personen in den Vorstand der Sterbekasse gewählt:
Ulrich Schröder
(Vorsitzender)
Heinz Krumnack
(Stellvertretender Vorsitzender)
Thomas Kühnapfel
(Beisitzer)
Dennis Zboinski
(Beisitzer)