- Sterbekasse Sozialversicherung
- FAQ
- Häufige Fragen
- Wie lange muss ich die Beiträge einzahlen? Gibt es eine Beitragsfreistellung?
Wie lange muss ich die Beiträge einzahlen? Gibt es eine Beitragsfreistellung?
Unsere Beiträge sind nicht auf ein bestimmtes Endalter berechnet sondern werden ein Leben lang gezahlt. Hierdurch können wir Ihnen die günstigen Beiträge garantieren.
Eine Beitragsfreistellung ist auf Antrag jederzeit zum Ende eines laufenden Monats möglich. Auf Grundlage der vorhandenen individuellen Deckungsrückstellung wird im Einzelfall das beitragsfreie Sterbegeld errechnet. Hierauf besteht ein Anspruch ohne Verpflichtung zur Beitragszahlung. Diese Leistung wird auch in Zukunft durch weitere Bonuszuteilungen erhöht.
Voraussetzung für die Beitragsfreistellung ist ein Mindestbetrag des beitragsfreien Sterbegeldes von 50 € pro Versicherung. Wir errechnen gerne auch für Sie Ihr individuelles beitragsfreies Sterbegeld.
zurück zur Übersicht
Eine Beitragsfreistellung ist auf Antrag jederzeit zum Ende eines laufenden Monats möglich. Auf Grundlage der vorhandenen individuellen Deckungsrückstellung wird im Einzelfall das beitragsfreie Sterbegeld errechnet. Hierauf besteht ein Anspruch ohne Verpflichtung zur Beitragszahlung. Diese Leistung wird auch in Zukunft durch weitere Bonuszuteilungen erhöht.
Voraussetzung für die Beitragsfreistellung ist ein Mindestbetrag des beitragsfreien Sterbegeldes von 50 € pro Versicherung. Wir errechnen gerne auch für Sie Ihr individuelles beitragsfreies Sterbegeld.
zurück zur Übersicht
