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Wer prüft die Richtigkeit der Leistungserhöhung?

Die Berechung des Versicherungsmathematikers zur Überschussverteilung wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung, Bonn geprüft. Bevor die Erklärung über die Unbedenklichkeit der Überschussverwendung vorliegt, können keine Bonuserhöhungen wirksam werden.
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