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Wem gehört die Sterbekasse?
Die Sterbekasse „gehört“ nur den Mitgliedern, da sie ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist. Es gibt keine Aktionäre oder sonstige Personen, die von den Überschüssen profitieren. Alle Überschüsse kommen ausschließlich den Mitgliedern zugute. Die Mitgliederversammlung ist daher auch das oberste Organ und für alle wichtigen Entscheidungen zuständig.
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