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Was passiert, wenn ich Privatinsolvenz anmelden muss?

Auch im Fall einer Privatinsolvenz ist das Sterbegeld bis zu einer Höhe von 5.400 € (entsprechend § 850b Nr. 4 Zivilprozessordnung) geschützt. Auch hier bitten wir Sie, uns frühzeitig anzusprechen. Vielleicht können wir Ihnen helfen oder zumindest einige Sorgen nehmen.
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