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Was geschieht, wenn ich mit einer Pfändung rechnen muss?
Für Sterbegeldversicherungen gibt es einen Freibetrag in Höhe von 5.400 € (nach § 850 b Nr. 4 Zivilprozessordnung). Dies bedeutet, dass dieser Betrag von der Pfändung nicht erfasst werden kann. Für alle diesen Betrag übersteigende Ansprüche muss ggf. eine Teilkündigung in Kauf genommen werden. Sprechen Sie uns frühzeitig an.
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