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Was bedeutet Beteiligung an den Bewertungsreserven?
Als Bewertungsreserve (auch Stille Reserve genannt) wird die Differenz zwischen Buchwert und einem über diesem liegenden Marktwert einer Kapitalanlage bezeichnet. Die Bewertungsreserven können entstehen, wenn zum Beispiel Anlagen auf dem Kapitelmarkt während ihrer Laufzeit höher als der ursprüngliche Kaufwert bewertet werden oder wenn Anlagen zwischenzeitlich aufgrund einer vorübergehenden geringeren Bewertung gemäß dem Niederstwertprinzip abgeschrieben wurden. An diesem Betrag werden unsere Mitglieder bei Beendigung der Versicherung beteiligt.
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