- Sterbekasse Sozialversicherung
- FAQ
- Häufige Fragen
- Ich bin auf Sozialhilfe angewiesen (z.B. wegen Heimpflege). Was passiert mit meiner Sterbegeldversicherung?
Ich bin auf Sozialhilfe angewiesen (z.B. wegen Heimpflege). Was passiert mit meiner Sterbegeldversicherung?
Angemessene Beträge der Sterbegeldversicherung werden bei Sozialhilfebedürftigkeit – anders als Lebensversicherungen auf den Erlebensfall – nicht als verfügbares Einkommen (nach § 90 Sozialgesetzbuch XII) angesehen. Sie können als Schonvermögen geschützt werden. Über die Angemessenheit entscheidet die zuständige Behörde. Laufende Beiträge zur Sterbegeldversicherung können darüber hinaus - zumindest theoretisch - als Mehrbedarf (nach § 33 SGB XII) übernommen werden. Sinnvoll ist es immer, frühzeitig bereits einen Vorsorgevertrag bei einem Bestatter Ihres Vertrauens abzuschließen und die Leistung aus der Sterbegeldversicherung dort als Sicherheit einzusetzen. Auch über ein unwiderrufliches Bezugsrecht oder die Vereinbarung eines Verwertungsausschlusses können wir mit Ihnen sprechen.
zurück zur Übersicht
zurück zur Übersicht
