0211 / 937 26 67 Schreiben Sie uns
Sterbekasse Sozialversicherung
  • Home
  • Aktuelles
  • Über uns
    • Sterbegeldversicherung - warum?
    • Historie
    • Rechtlicher Rahmen
    • Unser Team
  • Leistungen
  • Downloads
  • FAQ
  • Kontakt
  1. Sterbekasse Sozialversicherung
  2. FAQ
  3. Häufige Fragen
  4. Ab wann gilt der Versicherugnsschutz?

Ab wann gilt der Versicherugnsschutz?

Der Versicherungsschutz besteht bereits nach Ablauf von 3 Monaten. Voraussetzung ist jedoch, dass die Beitragseinzahlung aufgenommen wurde.
zurück zur Übersicht

Sie wünschen eine persönliche Beratung?

Ob persönlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail – wir sind stets für Sie und Ihre Anliegen zu sprechen! Wie können wir Ihnen helfen?

Termin vereinbaren
© Copyright bei Sterbekasse Sozialversicherung - Deutsche Rentenversicherung Rheinland - Alle Rechte vorbehalten Impressum Datenschutzerklärung