Die Leistungen der Sterbekasse Sozialversicherung setzen sich aus Grundsterbegeld und Bonus zusammen.

Das Grundsterbegeld beträgt pro Versicherung 500 €. Sie können bis zu 15 Versicherungen für jede Person abschließen, dies ist eine Höchstleistung von 7.500 €. Dies gilt für alle Versicherungen, die ab dem 01.01.2013 abgeschlossen werden.

Bei vor dem 01.01.2013 abgeschlossenen Versicherungen beträgt das Grundsterbegeld 515 € (dieser Betrag ergab sich aus der Umrechnung des ursprünglichen Sterbegeldes von 1.000 DM).

Darüber hinaus zahlen wir bei einem Unfalltod ein zusätzliches Unfallsterbegeld in Höhe von 500 € pro Versicherung (bei vor dem 01.01.2013 abgeschlossenen Versicherungen entsprechend 515 €). Zusätzlich zahlen wir eine Beteiligung an den Bewertungsreserven nach § 153 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Die Gesamtleistung erhöht sich gemäß unserer Satzung alle 3 Jahre, indem erwirtschaftete Überschüsse als Bonus auf die bestehenden Versicherungen verteilt werden. In unserer Mitgliederversammlung am 29. August 2017 wurde die letzte Leistungserhöhung beschlossen und anschließend von unserer Aufsichtsbehörde, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt:
Alle vor dem 01.01.2017 abgeschlossenen Versicherunge erhielten zum 01.01.2018 einen zusätzlichen Bonus von bis zu 17 Euro pro Versicherung.


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Leistungstarife
Stand 01.01.2018