Leistungsantrag im Todesfall

Wir wissen, dass es für die Hinterbliebenen oft schwer ist, sich bei aller Trauer auch noch um die Formalitäten zu kümmern.

Meist übernimmt das Bestattungsinstitut auf Wunsch der Hinterbliebenen die Beantragung des Sterbegeldes. Die Angehörigen können dies allerdings auch direkt mit uns regeln.

Für die Auszahlung des Sterbegeldes benötigen wir lediglich eine Kopie der Sterbeurkunde und, soweit Sie nicht als bezugsberechtigte Person benannt wurden, den aktuellen Versicherungsschein.

Wenn Sie die Rechnung der Beisetzung bezahlt haben, aber nicht bezugsberechtigt sind bzw. den Versicherungsschein besitzen, dann rufen Sie uns bitte an. Auch hier finden wir eine Lösung für Sie.

Der Antrag auf Auszahlung der Leistung kann formlos oder mit unserem vorbereiteten Leistungsantrag gestellt werden.

 


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Leistungsantrag