Erklärung zur Bezugsberechtigung

Die Bezugsberechtigung, die in der Regel bereits bei Abschluss des Versicherungsvertrags mit der Sterbekasse Sozialversicherung festgelegt wird, dient dazu, im Leistungsfall schnell und unbürokratisch das Sterbegeld auszahlen zu können.

Bitte benennen Sie die Person namentlich und erklärten bei mehrern Personen, ob Sie diese beispielsweise alternativ oder nur nachrangig (für den Fall, dass die zuerst genannte Person verstorben sein sollte) einsetzen. Auf diese Weise vermeiden Sie Missverständnisse.

Sie können das Bezugsrecht jederzeit ändern. Einzige Ausnahme ist, wenn Sie die Bezugsberechtigung ausdrücklich unwiderruflich erklären. In diesem Fall ist eine Änderung nur mit Zustimmung der bezugsberechtigten Person möglich.

Ihre Erklärung zur Bezugsberechtigung benötigen wir in jedem Fall schriftlich. Sie können dies formlos erledigen oder unser vorbereitetes Formular nutzen.

Sinnvoll ist, die Bezugsberechtigung von Zeit zu Zeit zu überprüfen, vor allem wenn sich Ihre persönliche und familiäre Situation ändert (zum Beispiel durch Eheschließung, Scheidung oder Tod der bezugsberechtigten Person).

 


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Erklärung zur Bezugsberechtigung