Wir leben in einer Zeit, in der private Vorsorge wichtiger ist, als je zuvor.

Die Sterbekasse Sozialversicherung bietet Ihnen mit ihrer Sterbegeldversicherung die günstige Absicherung in der von Ihnen gewünschten Höhe.

Bereits seit 2004 gibt es kein Sterbegeld mehr von den gesetzlichen Krankenversicherungen. Die Angehörigen sind zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet und diese können leicht mehr als 5.000 € betragen. Wer kann innerhalb kürzester Zeit einen solchen Betrag aufbringen?

Viele Menschen denken, dass sie das Geld für die Bestattung ansparen können. Doch das dauert Jahre und wenn in der Zwischenzeit etwas passiert, reicht die angesparte Summe oft nicht aus. Häufig werden die ersparten Beträge auch zu Lebzeiten für andere Dinge aufgebraucht. Und eine Lebensversicherung ist als Teil der Altersvorsorge unverzichtbar, so dass für die Bestattungskosten nichts mehr übrig bleibt.

Das Sterbegeld, das nur nach dem Tod an die Bezugsberechtigten ausgezahlt wird, ist sicher und schnell verfügbar. Sollte z. B. wegen Heimpflege eines Tages Sozialhilfebedürftigkeit eintreten, gehört es in angemessener Höhe zum so genannten Schonvermögen (Urteil des Bundessozialgerichts vom 18.03.2008, AZ B 8/9 SO 9/06 R).

Unwiderrufliche Bezugsberechtigungen und die Möglichkeit der Abtretung an einen Bestatter im Rahmen eines Vorsorgevertrags bieten darüber hinaus weitere Sicherheit.